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   OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15   

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https://dejure.org/2016,8297
OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15 (https://dejure.org/2016,8297)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2016 - 1 U 13/15 (https://dejure.org/2016,8297)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2016 - 1 U 13/15 (https://dejure.org/2016,8297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit negativer Äußerungen über einen Bürgermeister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen bei einer kritischen Äußerung über die Amtsführung eines Bürgermeisters in der Presse

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen bei einer kritischen Äußerung über die Amtsführung eines Bürgermeisters in der Presse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kritische Online-Äußerungen über einen Bürgermeister

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit kritischer Äußerung über die Amtsführung eines Bürgermeisters

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Dazu muss die Äußerung vom Wortlaut ausgehend in dem Zusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist; sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen: BGH, NJW 2009, 1872, 1873; 2006, 830, 836; 2005, 279, 280 f.; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 3; jeweils m. w. N.).

    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH, NJW 2009, S. 1872).

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Zwar wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch durch die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO nicht von vornherein ausgeschlossen (BGHZ 45, 251, 256 f.; 52, 393, 396; eingehend Hösl, Kostenerstattung bei außerprozessualer Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung, 2004, Seite 13 ff.).

    Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig vertragliche Pflichtverletzungen gemäß §§ 280, 311 BGB (früher culpa in contrahendo bzw. positive Vertragsverletzung) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB) in Betracht (Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., vor § 91 Rdnr. 18; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., vor § 91 Rdnr. 11), möglicherweise auch Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224; Hösl, a. a. O., S. 139 ff.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfGE 93, 266, 295).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Dazu muss die Äußerung vom Wortlaut ausgehend in dem Zusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist; sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen: BGH, NJW 2009, 1872, 1873; 2006, 830, 836; 2005, 279, 280 f.; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 3; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Der Kläger verletzt mit der Forderung nach Unterlassung auch nicht § 823 Abs. 1 BGB, weil er in keines der dort genannten Rechtsgüter eingegriffen und der Beklagte allenfalls einen reinen Vermögensschaden erlitten hat (vgl. auch Haller, JurBüro 1997, 342, 344; Becker-Eberhard, a. a. O., Seite 84; Hösl, a. a. O., Seite 114 ff. und Seite 164).Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, a. a. O., vor § 91 Rdnr. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei hier nicht einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall sein kann (dazu etwa BGHZ 164, 1ff.).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung ist unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts (BGHZ 78, 9, 16; 132, 13, 21).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Dazu muss die Äußerung vom Wortlaut ausgehend in dem Zusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist; sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen: BGH, NJW 2009, 1872, 1873; 2006, 830, 836; 2005, 279, 280 f.; Palandt/Sprau, a. a. O., § 824, Rdnr. 3; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Insoweit ist zunächst der Inhalt der Äußerung ausgehend vom Wortlaut, unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, sowie der für die Adressaten erkennbaren Begleitumstände, unter denen sie gemacht wird, zu ermitteln (BGH, NJW 2004, 598, 06, 601).
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Zwar wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch durch die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO nicht von vornherein ausgeschlossen (BGHZ 45, 251, 256 f.; 52, 393, 396; eingehend Hösl, Kostenerstattung bei außerprozessualer Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung, 2004, Seite 13 ff.).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15
    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung nicht (BGH, VersR 1996, 1113, 1114; NJW 1988, 2032).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

  • BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78

    Erstattung vorprozessualer Kosten - Eingetragenes Warenzeichen - Androhung von

  • OLG München, 13.03.1958 - 6 U 544/58
  • OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18

    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

    Der Kläger verletzt mit der Forderung nach Unterlassung auch nicht § 823 Abs. 1 BGB, weil er in keines der dort genannten Rechtsgüter eingegriffen und die Beklagte allenfalls einen reinen Vermögensschaden erlitten hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. April 2016 - 1 U 13/15 -, juris und Hösl, a. a. O., S. 114 ff., S. 164).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbreitung von Äußerungen eines

    Eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, kann sich, abweichend von den vorstehenden Ausführungen, dann als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris Rn. 53; BGH, Urt. v. 16.11.2004 - VI ZR 298/03 -, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Brandenburg, Urt. v. 11.04.2016 - 1 U 13/15 - BeckRS 2016, 7621, Rn. 22 m. w. N. und Urt. v. 03.05.2010 - 1 W 1/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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